Während die kosmetische Fußpflege ihren Schwerpunkt auf pflegerische und dekorative Anwendungen legt, beschäftigt sich die Podologie mit der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß. Die Behandlung ist vielfältig und ergibt sich aus den Gebieten der Diabetologie, Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie.
Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit einer Kassenzulassung tätig, was vor allem Diabetikern zugutekommt, die eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten.
Dies ist dann der Fall, wenn Folgeschäden am Fuß im Sinne eines diabetischen Fußsyndroms (DFS) auftreten. Bislang sind Patienten, die an dem Krankheitsbild leiden, die einzige Gruppe innerhalb der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die von einer solchen Verordnung profitiert.
Nach der Ausbildung sind Podologinnen und Podologen befähigt, allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen.
Alle Untersuchungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Hygiene. Zudem werden pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß diagnostiziert, die eine Abklärung erfordern. Unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung werden medizinisch indizierte Behandlungen vorgenommen und können damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitwirken.
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